Energieeffizient Sanieren **Änderungen ab 01.01.2020 und 24.01.2020 siehe unten
– KfW-Finanzierungsvorteil (152) <-- Zur Info anklicken
Die KfW bietet zur Sanierung (je Wohneinheit) ein Darlehn mit folgenden Vorteilen :
- bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss
-
bis zu 120.000 Euro Förderkredit
-
0,75 % Sollzins p. a.
Was wird gefördert?
Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.
Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördern die KfW auch Einzelmaßnahmen wie:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Diese finden Sie in den Anlage zum Merkblatt - technische Mindestanforderungen unter Downloads.
– KfW-Zuschuss (430)
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 48.000 Euro Zuschuss
- Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen
- Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
- Für private Eigentümer
Außerdem werden gefördert:
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter Downloads.
– KfW-Zuschuss Baubegleitung (431)
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 4.000 Euro
- Die KfW übernimmt 50 % der Kosten eines Experten für Energieeffizienz
- Für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen
- Auch geeignet, um Zertifikate für nachhaltiges Bauen zu erstellen
- Kann nur zusammen mit den Förderprodukten 151/152 , 430 oder 153 genutzt werden
– Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit mit 0,** % effektivem Jahreszins
- Für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen
- Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum mit neuer Heizungsanlage
- Bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag
Top Ergänzung zum BAFA-Zuschuss
TIPP:
- Die ideale Ergänzung zum BAFA-Zuschuss: "Heizen mit Erneuerbaren Energien" .
Diese KfW-Produkte werden aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert.
Änderungen für Wohngebäude ab 24.01.2020
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Änderung Tilgungszuschuss 24.01.2020
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)
Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.
Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.
Tilgungszuschuss Einzelmaßnahme
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der
Investitionszuschuss um 10 %.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um
20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.
Investitionszuschuss ab 24.01.2020
Wichtige Änderungen zum 01.01.2020 im Überblick
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.
Nicht mehr gefördert werden:
- Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Maßnahmenpakete Heizungspaket, Lüftungspaket
Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.
Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Planen Sie in Ihrem KfW-Effizienzhaus eine Öl-Heizung einzubauen, können Sie ab 01.01.2020 keine Förderung mehr erhalten.
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr gefördert.
Ergänzend zum BAFA-Zuschuss werden weiterhin gefördert:
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser)
- Wärmepumpen
- Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)
Quelle: Kfw






