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SonnenenenergieSonnenenenergie

Energieberatung Thomas Eming


Balkonkraftwerk

 

Steckersolar-Geräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Plug-in-Solaranlagen, bieten eine einfache und effiziente Möglichkeit, in die Welt der Solarenergie einzusteigen. Diese kompakten Photovoltaik-Systeme sind so konzipiert, dass sie direkt in eine Steckdose eingesteckt werden können, wodurch sie ideal für Privathaushalte sind, die keinen Zugang zu einer vollständigen Solaranlage haben oder eine solche nicht installieren möchten oder können. Sie eignen sich hervorragend, um Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln und so zur Reduzierung der Stromrechnung beizutragen. Dabei sind sie nicht nur umweltfreundlich, da sie eine saubere Energiequelle bieten, sondern erhöhen auch die Unabhängigkeit vom Stromnetz, besonders in Kombination mit Energiespeichersystemen.

 

Ausführliche Infos finden Sie hier:

 Energieeffizient Sanieren **Änderungen ab 01.01.2020 und 24.01.2020 siehe unten

 KfW-Finanzierungsvorteil  (152)     <-- Zur Info anklicken

 Die KfW bietet zur Sanierung  (je Wohneinheit)  ein Darlehn mit folgenden Vorteilen :

 

  •  bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss
  •  bis zu 120.000 Euro Förderkredit

  •  0,75 % Sollzins p. a.

 

 Was wird gefördert?

 

Die KfW fördert die ener­getische Sanierung von Wohn­gebäuden, für die der Bauantrag oder die Bau­anzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine Voraus­setzung für die Förderung ist die Ein­bindung eines Experten für Energie­effizienz.

Wenn Sie keinen KfW-Effizienz­haus-Standard anstreben, fördern die KfW auch Einzel­maßnahmen wie:

  •  Wärme­dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschoss­decken
  •  Erneuerung der Fenster und Außen­türen
  •  Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  •  Optimierung der Heizungs­anlage
  •  Erneuerung oder Einbau einer Lüftungs­anlage

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaß­nahmen bestimmte technische Mindest­anforderungen erfüllen. Diese finden Sie in den Anlage zum Merkblatt - technische Mindestanforderungen unter Downloads.

 

 

– KfW-Zuschuss   (430)

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 48.000 Euro Zuschuss
  • Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus  oder Einzelmaßnahmen
  • Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
  • Für private Eigentümer

 

Außerdem werden gefördert:

Eine detaillierte Liste der förder­fähigen Maß­nahmen finden Sie unter Downloads.

 

 

 

– KfW-Zuschuss  Baubegleitung   (431)  

 

 Das Wichtigste in Kürze 

  • Zuschuss bis zu 4.000 Euro
  • Die KfW übernimmt 50 % der Kosten eines Experten für Energieeffizienz
  • Für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen
  • Auch geeignet, um Zertifikate für nachhaltiges Bauen zu erstellen
  • Kann nur zusammen mit den Förderprodukten 151/152 430 oder 153 genutzt werden

 

 

– Energieeffizient Sanieren – Ergänzungs­kredit  (167)

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit mit 0,** %  effektivem Jahreszins
  • Für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohn­gebäuden auf erneuer­bare Energien umstellen
  • Auch für den Kauf von saniertem Wohn­raum mit neuer Heizungsanlage
  • Bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag

 

Top Ergänzung zum BAFA-ZuschussTop Ergänzung zum BAFA-Zuschuss

  

TIPP:

  • Die ideale Ergänzung zum BAFA-Zuschuss:  "Heizen mit Erneuerbaren Energien" .

 

 

 

 

Diese KfW-Produkte werden aus dem CO2-Gebäude­sanierungs­programm des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert.

 

 

Änderungen für Wohngebäude ab 24.01.2020

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

 

Änderung Tilgungszuschuss 24.01.2020Änderung Tilgungszuschuss 24.01.2020

 

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.

 

Tilgungszuschuss EinzelmaßnahmeTilgungszuschuss Einzelmaßnahme

 

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

 

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der

Investitionszuschuss um 10 %.

Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um

20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

 

Investitionszuschuss ab 24.01.2020Investitionszuschuss ab 24.01.2020

 

 

 

Wichtige Änderungen zum 01.01.2020 im Überblick

 

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und

Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)

 

Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaß­nahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle) übernommen. Nah- und Fern­wärme sowie die Optimierung der Heizungs­anlage werden weiterhin von der KfW gefördert.

Nicht mehr gefördert werden:

  • Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Maßnahmenpakete Heizungspaket, Lüftungspaket

 

Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärme­erzeuger weiterhin berücksichtigt werden.

 

 

Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

 

Planen Sie in Ihrem KfW-Effizienzhaus eine Öl-Heizung einzubauen, können Sie ab 01.01.2020 keine Förderung mehr erhalten.

 

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

 

Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr gefördert.

 

Ergänzend zum BAFA-Zuschuss werden weiterhin gefördert:

  • Solarthermie-Anlagen
  • Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser)
  • Wärmepumpen
  • Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)

 

 

 

Quelle: Kfw

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