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SonnenenenergieSonnenenenergie

Energieberatung Thomas Eming

Durch die Aus-, Fort- und Weiterbildungen ist ein KfW Energieberater der geeignete und auch richtige Ansprechpartner, wenn es um die KfW- und BAFA- Förderung von energetischen Baumaßnahmen jedweder Art geht.


Mit der jährlichen Abrechnung der Nebenkosten macht sich bei Hausbesitzern und Mietern oft Entsetzen breit. Schnell stellt sich die Frage, an welcher Stelle eingespart werden kann. Im Rahmen einer EMNID-Umfrage zum Thema "Wofür benötigt man im Haushalt die meiste Energie?" hielt der überwiegende Teil der Befragten Elektrogeräte für die größten Energieverbraucher.

Sie auch?

Die meiste Energie verbrauchen Sie

(im Schnitt 77%) für die Beheizung Ihrer Räume!

Daneben benötigen Sie etwa 12% des Energieverbrauchs für die Erwärmung von Wasser, 9% entfallen auf Haushaltsgeräte und 2% für Beleuchtung.

Um nicht allein auf statistische Zahlen angewiesen zu sein, sondern den individuellen Bedarf Ihres Wohngebäu-des richtig einschätzen zu können und Sparpotentiale zu erkennen, helfen Ihnen die Gebäudeenergieberatung und der Energieausweis.

Energieausweis nutzen und Energieverbrauch senken mit Ihrem Energieberater.

Balkonkraftwerk

 

Steckersolar-Geräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Plug-in-Solaranlagen, bieten eine einfache und effiziente Möglichkeit, in die Welt der Solarenergie einzusteigen. Diese kompakten Photovoltaik-Systeme sind so konzipiert, dass sie direkt in eine Steckdose eingesteckt werden können, wodurch sie ideal für Privathaushalte sind, die keinen Zugang zu einer vollständigen Solaranlage haben oder eine solche nicht installieren möchten oder können. Sie eignen sich hervorragend, um Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln und so zur Reduzierung der Stromrechnung beizutragen. Dabei sind sie nicht nur umweltfreundlich, da sie eine saubere Energiequelle bieten, sondern erhöhen auch die Unabhängigkeit vom Stromnetz, besonders in Kombination mit Energiespeichersystemen.

 

Ausführliche Infos finden Sie hier:

Effizient-Wohnen

Ist mein Zuhause fit für die Zukunft?

Nutzen Sie als Modernisierer diese Seiten als Informationsquelle. Ich informiere Sie gern bei einem persönlichen Gespräch.

Modernisieren will gelernt und vor allem auch richtig gerechnet sein, damit Sie sagen können: Mein Gebäude ist „Fit für die Zukunft“.

 

Modernisieren, Sanieren, was heißt das eigentlich?

Modernisieren bedeutet, den Nutzwert eines Gebäudes durch bauliche Maßnahmen zu erhöhen. Dabei werden veraltete Ausstattungen durch zeitgemäße ersetzt.

Beim Sanieren spricht man auch von einer Erneuerung, einer Vervollständigung oder einer Instandsetzung eines Gebäudes. Sanieren ist mehr, als neue Farben oder Tapeten an die Wand zu bringen und ist kein Kinderspiel, wie es so oft in der Werbung dargestellt wird. Es geht eher darum, fachgerechte Lösungen zu finden, sein Gebäude fit für den Lebensabend zu machen.

 

 

Betriebsferien!

Unser Büro bleibt in der Zeit vom

21.10.2024 bis zum 25.10.2024 geschlossen.
Ab dem 28.10.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

 

 

Sie erreichen uns telefonisch:

Montag - Freitag

9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zusätzlich können Sie uns am auch am Montag und am Donnerstag

in der Woche bis 15.00 Uhr erreichen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern..

02302 8798952 

Besuchen Sie uns in der Meesmannstraße 69 in Herbede

 

 

 

Reduzierung der Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen ab dem 7. August 2024

Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt unverändert bestehen (iSFP-Bonus und erhöhte förderfähige Ausgaben in BEG EM bei Vorlage iSFP). An der BEG ändert sich nichts. 

Neu ab 2024

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, die in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt sind, qualifizieren Sie sich für einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Dieser Bonus hat auch einen positiven Effekt auf die Höhe der förderfähigen Kosten: Während normalerweise die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr liegen, verdoppeln sich diese auf 60.000 Euro, wenn der iSFP-Bonus für die durchgeführten Maßnahmen gewährt wird.

 

Diese Regelung bietet Ihnen somit nicht nur einen direkten finanziellen Vorteil durch den Bonus, sondern erhöht auch den Spielraum für die Kostendeckung Ihrer Sanierungsprojekte erheblich. Als Ihr Energieberater unterstütze ich Sie gerne dabei, diese Möglichkeiten optimal zu nutzen und Ihre Energieeffizienzmaßnahmen effektiv zu planen und umzusetzen.

 

 

  Wichtige Änderungen ab dem 22.01.2024 

Als Energieberater freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Förderung für Energieberatung in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie die Ausstellung individueller Sanierungsfahrpläne wieder möglich ist. Dies ist eine bedeutende Entwicklung, insbesondere nachdem viele Förderprogramme seit November pausiert hatten. Der Förderstopp, der auch die Energieberatung betraf, ist nun aufgehoben.

Für uns Energieberatende ist dies eine sehr positive Nachricht. In den letzten Monaten herrschte im Forum des Gebäude-Energieberater große Unsicherheit, vor allem unter Kollegen, die sich auf Energieberatung spezialisiert haben. Eine Umfrage des GIH zeigte sogar, dass einige um ihre berufliche Existenz bangten.

Jetzt können wir unsere Arbeit in vollem Umfang fortsetzen. Die Förderung beläuft sich auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten liegt die Förderung ebenfalls bei 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch mit einem Maximum von 1.700 Euro. Besonders interessant ist auch, dass wir für die Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften eine einmalige Pauschale von 500 Euro ansetzen können, wenn wir die Ergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutern.

Zum Zeitpunkt der Ankündigung am 19. Januar war die Freigabe der Fördermittel auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Vergabe der Mittel zuständig ist, noch nicht aktualisiert. Es ist jedoch zu erwarten, dass dies bald geschehen wird, sodass Interessierte und Fachleute sich dort informieren und die Förderung in Anspruch nehmen können.

 

 mehr Infos hier....

 

 

 

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