Effizient-Wohnen
Ist mein Zuhause fit für die Zukunft?
Nutzen Sie als Modernisierer diese Seiten als Informationsquelle. Ich informiere Sie gern bei einem persönlichen Gespräch.
Modernisieren will gelernt und vor allem auch richtig gerechnet sein, damit Sie sagen können: Mein Gebäude ist „Fit für die Zukunft“.
Modernisieren, Sanieren, was heißt das eigentlich?
Modernisieren bedeutet, den Nutzwert eines Gebäudes durch bauliche Maßnahmen zu erhöhen. Dabei werden veraltete Ausstattungen durch zeitgemäße ersetzt.
Beim Sanieren spricht man auch von einer Erneuerung, einer Vervollständigung oder einer Instandsetzung eines Gebäudes. Sanieren ist mehr, als neue Farben oder Tapeten an die Wand zu bringen und ist kein Kinderspiel, wie es so oft in der Werbung dargestellt wird. Es geht eher darum, fachgerechte Lösungen zu finden, sein Gebäude fit für den Lebensabend zu machen.
Betriebsferien!Unser Büro bleibt in der Zeit vom21.10.2024 bis zum 25.10.2024 geschlossen.
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Reduzierung der Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen ab dem 7. August 2024
Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt unverändert bestehen (iSFP-Bonus und erhöhte förderfähige Ausgaben in BEG EM bei Vorlage iSFP). An der BEG ändert sich nichts.
Neu ab 2024
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, die in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt sind, qualifizieren Sie sich für einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Dieser Bonus hat auch einen positiven Effekt auf die Höhe der förderfähigen Kosten: Während normalerweise die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr liegen, verdoppeln sich diese auf 60.000 Euro, wenn der iSFP-Bonus für die durchgeführten Maßnahmen gewährt wird.
Diese Regelung bietet Ihnen somit nicht nur einen direkten finanziellen Vorteil durch den Bonus, sondern erhöht auch den Spielraum für die Kostendeckung Ihrer Sanierungsprojekte erheblich. Als Ihr Energieberater unterstütze ich Sie gerne dabei, diese Möglichkeiten optimal zu nutzen und Ihre Energieeffizienzmaßnahmen effektiv zu planen und umzusetzen.
Wichtige Änderungen ab dem 22.01.2024
Als Energieberater freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Förderung für Energieberatung in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie die Ausstellung individueller Sanierungsfahrpläne wieder möglich ist. Dies ist eine bedeutende Entwicklung, insbesondere nachdem viele Förderprogramme seit November pausiert hatten. Der Förderstopp, der auch die Energieberatung betraf, ist nun aufgehoben.
Für uns Energieberatende ist dies eine sehr positive Nachricht. In den letzten Monaten herrschte im Forum des Gebäude-Energieberater große Unsicherheit, vor allem unter Kollegen, die sich auf Energieberatung spezialisiert haben. Eine Umfrage des GIH zeigte sogar, dass einige um ihre berufliche Existenz bangten.
Jetzt können wir unsere Arbeit in vollem Umfang fortsetzen. Die Förderung beläuft sich auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten liegt die Förderung ebenfalls bei 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch mit einem Maximum von 1.700 Euro. Besonders interessant ist auch, dass wir für die Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften eine einmalige Pauschale von 500 Euro ansetzen können, wenn wir die Ergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutern.
Zum Zeitpunkt der Ankündigung am 19. Januar war die Freigabe der Fördermittel auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Vergabe der Mittel zuständig ist, noch nicht aktualisiert. Es ist jedoch zu erwarten, dass dies bald geschehen wird, sodass Interessierte und Fachleute sich dort informieren und die Förderung in Anspruch nehmen können.
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