Wichtige Änderungen zum 01.01.2020 im Überblick
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.
Nicht mehr gefördert werden:
- Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Maßnahmenpakete Heizungspaket, Lüftungspaket
Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.
Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Planen Sie in Ihrem KfW-Effizienzhaus eine Öl-Heizung einzubauen, können Sie ab 01.01.2020 keine Förderung mehr erhalten.
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr gefördert.
Ergänzend zum BAFA-Zuschuss wird weiterhin gefördert:
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser)
- Wärmepumpen
- Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)
Quelle: KfW Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss