Energieausweis
Der Energieausweis ist das Dokument, dass Gebäude energetisch bewertet.
Energieausweis Witten
Wer benötigt einen Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs oder -verbrauchs?
-
Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten haben die Wahl, ob sie den Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellen lassen.
-
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder nachträglich auf diesen Standard gebracht wurden, gilt ebenfalls diese Wahlfreiheit.
-
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht den Wärmeschutzstandards von damals entsprechen, benötigen zwingend einen Energieausweis auf Basis des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis).
-
Für Nichtwohngebäude sind beide Varianten – basierend auf Energiebedarf oder Energieverbrauch – generell erlaubt.
Die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises trat für Wohngebäude, die vor 1965 fertiggestellt wurden, am 1. Januar 2008 in Kraft. Für jüngere Wohngebäude gilt diese Regelung seit dem 1. Juli 2008, und für Nichtwohngebäude seit dem 1. Januar 2009.
Eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch in bestimmten Fällen notwendig werden. In jedem Fall ist der Eigentümer dazu verpflichtet, alle erforderlichen Angaben und Nachweise zum Gebäude bereitzustellen.
10 Jahre Gültigkeit: Der Energieausweis als Qualitätssiegel für Ihr Gebäude
Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, um die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten und transparent darzustellen. Mit einer Gültigkeit von 10 Jahren bietet er eine langfristige Möglichkeit, den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes genau einzuschätzen und Einsparpotenziale aufzuzeigen.
Der Ausweis liefert detaillierte Informationen über den Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr – ähnlich wie bei Energieeffizienzklassen für Haushaltsgeräte oder dem Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen. Dadurch werden Gebäude vergleichbar und ihre Energieeffizienz wird sichtbar.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung sind Hausbesitzer verpflichtet, einen gültigen Energieausweis zu besitzen, insbesondere beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien. So erhalten potenzielle Käufer oder Mieter klare Informationen über die zu erwartenden Energiekosten.
Bei Verstößen gegen die Vorlagepflicht drohen Bußgelder zwischen EUR 5.000 und EUR 15.000. Dieses Risiko lässt sich leicht und kostengünstig durch die rechtzeitige Erstellung eines Energieausweises vermeiden – der für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig ist.
Unser Tipp:
Wird vor einer Modernisierung ein Energieberater beauftragt, der das Wohnhaus analysiert und energetische Verbesserungen vorschlägt, akzeptiert das BAFA, dass nach einer förderfähigen Vor- Ort- Beratung auch ein Energieausweis ausgestellt wird. Diese Beratung incl. Energieausweis, wird vom Bund mit 50% gefördert.