Was bringt mir der Energieausweis?

Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter, Nutzfläche und Jahr. Das kennen wir von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen. Der Energieausweis macht Gebäude vergleichbar.

Hausbesitzer sind seit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung dazu verpflichtet, sich einen Energieausweis für ihr Haus ausstellen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Häuser,  welche verkauft werden sollen oder vermietet werden, denn künftige Bewohner oder Eigentümer sollen davon Kenntnis erhalten, wie hoch die zu erwartenden Energiekosten sind.

Wird vor einer Modernisierung ein Energieberater beauftragt, der das Wohnhaus analysiert und energetische Verbesserungen vorschlägt, akzeptiert das BAFA, dass nach einer förderfähigen Vor- Ort- Beratung auch ein Energieausweis ausgestellt wird.

Bei neuen Energieausweisen, die erst seit der EU-Richtlinie, bzw. seit der EnEV 2007 bei Verkauf oder Neuvermietung im Wohnbestand eingeführt wurden, gilt diese Regelung nicht. Das BAFA fördert keine Vor-Ort-Beratung, die im Zusammenhang mit einem Pflicht-Energieausweis ausgestellt wird. Damit Energieberater die BAFA-Förderung erhalten, müssen sie die Vor-Ort-Beratung und die Ausstellung der Energieausweise trennen, das heißt die Beratung muss abgeschlossen sein.

Verstöße gegen die Vorlagepflicht des Energieausweises regelt die Energieeisparverordnung sehr klar, sie werden als Ordnungswidrigkeit mit EUR 5.000,- bis EUR 15.000,- geahndet. Dieses hohe Risiko lässt sich vergleichsweise günstig durch die Erstellung eines Energieausweises vermeiden.

 

Onlinetool der EnergieAgentur.NRW

Wer benötigt wann, welchen Energieausweis? Einfach das Bild anklicken.

enrgieausweis

Brauche ich einen Energieauweis?

Wer benötigt den  Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs ?

-> Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden.

-> Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind.

-> Der Bedarfsausweis gilt für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden.

-> Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.

Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009. Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein. Der Eigentümer stellt Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung.

 

Die Pässe haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Der Energieausweis ist die beste Chance, ein Qualitätssiegel für ein Gebäude zu erhalten.

Um den Bedarf Ihres Wohngebäudes richtig einschätzen zu können und Sparpotentiale zu erkennen, hilft Ihnen der Energieausweis.