BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA für Wohngebäude · geltende Regeln seit 21.07.2026 · Alternative § 35c EStG · geprüft am 05.10.2026
Vergleich für bereits als förderfähig geprüfte Ausgaben. Technische Mindestanforderungen, Antragsablauf und Nachweise müssen zum Vorhaben passen. Der iSFP-Vergleich setzt passende Maßnahmen in einem geförderten, höchstens 15 Jahre alten Fahrplan voraus. Heizungswechsel und Emissionsminderung werden hier nicht berechnet.
Modellbeträge unter den angegebenen Fördervoraussetzungen. Der historische Vergleich und das angekündigte WPB-Szenario begründen keinen heutigen Anspruch.
| ohne iSFP | mit iSFP |
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Rechenregeln · geprüft am 05.10.2026 (Wohngebäude, BEG EM Nr. 5.1 / 5.2 / 5.4a):
15 % Grundförderung, Mindestinvestition 300 € brutto. Maßnahmenkostenrahmen je Gebäude und Kalenderjahr: ohne iSFP 30.000 € für die erste WE, je 15.000 € für die 2.–6., je 8.000 € ab der 7.; mit passendem gefördertem iSFP 60.000 / 30.000 / 15.000 €. Der erhöhte Rahmen gilt auch bei fehlender EBW-Antragsberechtigung des Eigentümers, dann ohne automatischen iSFP-Bonus. Andere Anträge verbrauchen den Jahresrahmen.
iSFP-Bonus: 5 % nur auf ansetzbare Ausgaben dieses Antrags über der vollen Grenze ohne iSFP. Ausgaben anderer Anträge werden für diese Schwelle nicht addiert. Fachplanung/Baubegleitung: 50 % auf höchstens 5.000 € Kosten bei 1–2 WE, sonst 2.000 €/WE, maximal 20.000 €, nur mit zugehöriger förderfähiger Umsetzung.
WPB: 5 % zusätzlich auf Dämmung in einem geförderten iSFP, angekündigt für Q1 2027. Ausschließlich als separates Zukunftsszenario; nicht Teil des geltenden Zuschusses. Nachweis über Bedarf ≥ 300 kWh/(m²·a) / Bedarfsausweis H, höchstens ein Jahr alt und vor Sanierung; alternativ Baujahr ≤ 1957 und im Wesentlichen unsaniert bei mehr als 5 WE mit zentralem Warmwasser. Höchstens drei WPB-Anträge.
Historischer Vergleich: frühere Sätze 15 % / 20 % und Kostenrahmen 30.000 / 60.000 €/WE mit denselben Eingaben. Keine Prüfung von Altanträgen, Übergangs- oder Vertrauensschutzfällen.
§ 35c: selbstgenutztes Eigentum, Gebäude älter als 10 Jahre, technische Voraussetzungen, Fachunternehmer-Bescheinigung, Rechnung und vollständige unbare Zahlung. 7 % / 7 % / 6 % in Abschlussjahr und zwei Folgejahren (höchstens 14.000 / 14.000 / 12.000 €), qualifizierte planerische Begleitung/Aufsicht 50 % im Abschlussjahr. Insgesamt höchstens 40.000 € personen- und objektbezogen, bei Miteigentum ggf. anteilig einschließlich der Jahresgrenzen. Nur tatsächlich genutzte Ermäßigungen verbrauchen den Höchstbetrag; ungenutzte Jahresbeträge werden nicht übertragen. Öffentliche Förderung derselben Maßnahme und bereits bezuschusste Beratungskosten ausschließen.
Zahlungszeitpunkte und Kalkulationszins sind frei wählbare Modellannahmen. Beide Förderwege werden zum Maßnahmenabschluss abgezinst. Die aktuelle Inflation wird nur auf Abruf geladen und ist keine sichere Renditeprognose.
Quellen: BMWE BEG-FAQ, insbesondere A.3.1–A.3.3, 1.32 und 2.11; BAFA BEG-Einzelmaßnahmen; § 35c EStG; BMF-Anwendungsschreiben vom 21.08.2025.
Unverbindliche Beispielrechnung. Förderfähigkeit, Antragsablauf und steuerliche Zuordnung vor Umsetzung anhand der aktuellen Regeln prüfen. Maßgeblich sind die Bescheide von BAFA und Finanzamt.