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Förderrechner BEG EM

BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA für Wohngebäude · geltende Regeln seit 21.07.2026 · Alternative § 35c EStG · geprüft am 05.10.2026

Vergleich für bereits als förderfähig geprüfte Ausgaben. Technische Mindestanforderungen, Antragsablauf und Nachweise müssen zum Vorhaben passen. Der iSFP-Vergleich setzt passende Maßnahmen in einem geförderten, höchstens 15 Jahre alten Fahrplan voraus. Heizungswechsel und Emissionsminderung werden hier nicht berechnet.

Vorhaben
WPB-Szenario 2027 (angekündigt)
Was ist ein Worst Performing Building?

Für besonders ineffiziente Gebäude ist im ersten Quartal 2027 ein zusätzlicher Bonus von 5 % auf Dämmmaßnahmen angekündigt. Dieses Szenario ist kein heute verfügbarer Zuschuss. Zum tatsächlichen Programmstart sind Regeln und Termin erneut zu prüfen. Die allgemeine Mindestinvestition bleibt zu beachten; für den WPB-Bonus ist keine zusätzliche iSFP-Bonusschwelle vorgesehen.

Wann gilt ein Wohngebäude als WPB?

  • Jahres-Endenergiebedarf ≥ 300 kWh/(m²·a) oder Bedarfsausweis Klasse H (Nachweis max. 1 Jahr alt), oder
  • bei mehr als 5 WE mit zentraler Warmwasserbereitung: Baujahr 1957 oder früher und im Wesentlichen unsaniert.

Bedingungen: Die Dämmmaßnahme muss in einem geförderten iSFP enthalten sein; kein Bonus für reine Fensteraustausche oder Heizung; höchstens drei Anträge je Gebäude. Der WPB-Bonus ist mit dem iSFP-Bonus kombinierbar, dann gilt für den iSFP-Bonus weiterhin das Mindestinvestitionsvolumen.

Quelle: BMWE BEG-FAQ A.3.3. Kriterien dienen hier ausschließlich dem angekündigten Szenario.

Steuerweg § 35c EStG

Abschlussjahr und zwei Folgejahre. Keine Übertragung ungenutzter Jahresbeträge. Weitere zeitgleich laufende §-35c-Maßnahmen sind gesondert zu prüfen.

Zahlungszeitpunkte und Vergleichswert (Modell)

Folgende Steuerwirkungen im Modell jeweils 12 Monate später. BAFA zahlt nach positiver Prüfung; der Termin ist nicht garantiert. Steuerwirkung kann etwa über Lohnsteuerermäßigung früher eintreten.

Inflation ist eine Orientierung, keine sichere Rendite.

Beim Abruf wird eine Verbindung zu EZB/Eurostat hergestellt; dabei erhält der Anbieter Verbindungsdaten wie die IP-Adresse. Deine Recheneingaben werden nicht übermittelt.

BAFA-Zuschuss nach geltenden Regeln

Modellbeträge unter den angegebenen Fördervoraussetzungen. Der historische Vergleich und das angekündigte WPB-Szenario begründen keinen heutigen Anspruch.

ohne iSFP mit iSFP

§ 35c EStG statt Zuschuss

–
„Alt“ ergänzt den früheren Förderstand als Vergleich und zusätzliche Balken. Standardmäßig ausgeschaltet.

Rechenregeln · geprüft am 05.10.2026 (Wohngebäude, BEG EM Nr. 5.1 / 5.2 / 5.4a):

15 % Grundförderung, Mindestinvestition 300 € brutto. Maßnahmenkostenrahmen je Gebäude und Kalenderjahr: ohne iSFP 30.000 € für die erste WE, je 15.000 € für die 2.–6., je 8.000 € ab der 7.; mit passendem gefördertem iSFP 60.000 / 30.000 / 15.000 €. Der erhöhte Rahmen gilt auch bei fehlender EBW-Antragsberechtigung des Eigentümers, dann ohne automatischen iSFP-Bonus. Andere Anträge verbrauchen den Jahresrahmen.

iSFP-Bonus: 5 % nur auf ansetzbare Ausgaben dieses Antrags über der vollen Grenze ohne iSFP. Ausgaben anderer Anträge werden für diese Schwelle nicht addiert. Fachplanung/Baubegleitung: 50 % auf höchstens 5.000 € Kosten bei 1–2 WE, sonst 2.000 €/WE, maximal 20.000 €, nur mit zugehöriger förderfähiger Umsetzung.

WPB: 5 % zusätzlich auf Dämmung in einem geförderten iSFP, angekündigt für Q1 2027. Ausschließlich als separates Zukunftsszenario; nicht Teil des geltenden Zuschusses. Nachweis über Bedarf ≥ 300 kWh/(m²·a) / Bedarfsausweis H, höchstens ein Jahr alt und vor Sanierung; alternativ Baujahr ≤ 1957 und im Wesentlichen unsaniert bei mehr als 5 WE mit zentralem Warmwasser. Höchstens drei WPB-Anträge.

Historischer Vergleich: frühere Sätze 15 % / 20 % und Kostenrahmen 30.000 / 60.000 €/WE mit denselben Eingaben. Keine Prüfung von Altanträgen, Übergangs- oder Vertrauensschutzfällen.

§ 35c: selbstgenutztes Eigentum, Gebäude älter als 10 Jahre, technische Voraussetzungen, Fachunternehmer-Bescheinigung, Rechnung und vollständige unbare Zahlung. 7 % / 7 % / 6 % in Abschlussjahr und zwei Folgejahren (höchstens 14.000 / 14.000 / 12.000 €), qualifizierte planerische Begleitung/Aufsicht 50 % im Abschlussjahr. Insgesamt höchstens 40.000 € personen- und objektbezogen, bei Miteigentum ggf. anteilig einschließlich der Jahresgrenzen. Nur tatsächlich genutzte Ermäßigungen verbrauchen den Höchstbetrag; ungenutzte Jahresbeträge werden nicht übertragen. Öffentliche Förderung derselben Maßnahme und bereits bezuschusste Beratungskosten ausschließen.

Zahlungszeitpunkte und Kalkulationszins sind frei wählbare Modellannahmen. Beide Förderwege werden zum Maßnahmenabschluss abgezinst. Die aktuelle Inflation wird nur auf Abruf geladen und ist keine sichere Renditeprognose.

Quellen: BMWE BEG-FAQ, insbesondere A.3.1–A.3.3, 1.32 und 2.11; BAFA BEG-Einzelmaßnahmen; § 35c EStG; BMF-Anwendungsschreiben vom 21.08.2025.

Unverbindliche Beispielrechnung. Förderfähigkeit, Antragsablauf und steuerliche Zuordnung vor Umsetzung anhand der aktuellen Regeln prüfen. Maßgeblich sind die Bescheide von BAFA und Finanzamt.